Segen und Fluch von Zitatfreigaben

Kommunikationsabteilungen sollten auch nach innen kommunizieren

Wer als Journalist professionell Informationen sammelt, auswertet und zur Veröffentlichung aufbereitet, ist dem Segen und Fluch der Zitatfreigabe ausgesetzt. Segen deshalb, weil man durch ein Gegenlesen und Freigeben von Sachverhalten mögliche Fehler vermeidet; Fluch, weil der Freigabeprozess möglicherweise sehr zeitaufwendig sein kann und weil vielleicht gerade die Passagen geändert werden könnten, die den Text besonders bereichern.

Und es kann einem auch Folgendes passieren:

Für einen Artikel für die Financial Times Deutschland recherchierte ich bei einem Unternehmen, das weltweit rund 30.000 Mitarbeiter beschäftigt. Der Kontakt zu meinem Gesprächspartner, dem Leiter einer Entwicklungsabteilung, kam über einen Berater zustande.  Dieser Chefentwickler war sehr kooperativ.  Bei einem ersten Telefonat hörte er sich geduldig meine Fragen an und verwies darauf, dass er sich zunächst unternehmensintern kundig machen müsse. Das tat er dann auch und beantwortete meine Fragen zu meiner vollen Zufriedenheit. Da er nicht um eine Zitatfreigabe bat und das Thema auch nicht sonderlich brisant war, verfasste ich meinen Artikel und alles war gut – doch nur zunächst.

Nach drei Wochen meldete sich der Mitarbeiter wieder bei mir und fragte, was ich über seine Firma geschrieben hätte. Denn seine Kommunikationsabteilung habe ihn darauf hingewiesen, dass Informationen an die Medien nicht ohne ihre Zustimmung herausgegeben werden dürften. Zu diesem Zeitpunkt war der Artikel zwar noch nicht erschienen. Das Layout war jedoch weitgehend erstellt, so dass nur leichte Änderungen im Text berücksichtigt werden konnten. Ich schickte dem Chefentwickler also seine Zitate und las ihm vor, in welchem Textzusammenhang sie verwendet werden.  Er stellte ein paar Kleinigkeiten sofort  richtig, verwies aber darauf, dass er noch die Freigabe seiner Kommunikationsabteilung einholen müsse.
Ich gewährte ihm eine Frist. Am letzten Tag dieser Frist schließlich, abends gegen halb sieben, teilte der Mitarbeiter per Mail mit, dass ich sein Unternehmen in dem Artikel nicht erwähnen dürfe. Ich hätte also den kompletten Absatz streichen müssen.
Das war natürlich nicht möglich und darüber hinaus auch nicht vereinbart. Ich informierte den  Mitarbeiter darüber und bot ihm ein weiteres Mal an, innerhalb des Textabschnittes Änderungen vorzunehmen, sofern diese sachlich begründet seien. Darüber hinaus schlug ich ihm vor, dass sich seine Kommunikationsabteilung an mich wenden sollte, um diese Angelegenheiten direkt mit den entscheidungsbefugten Personen klären zu können. Ich setzte eine Frist bis Montagnachmittag. Diese verstrich, ohne dass sich jemand von dem Unternehmen bei mir gemeldet hätte.

Sicherheitshalber informierte ich die Redaktion der Financial Times Deutschland über den Vorfall. Würde die Redaktion zu ihrem Autor stehen?
Erfreulicherweise ja!
“Völlig richtig, da nicht zu Kreuze zu kriechen!”, schrieb der zuständige Redakteur.

Um solche Irritationen mit Journalisten zu vermeiden, sollten Unternehmen dafür sorgen, dass ihre maßgeblichen Mitarbeiter wissen, wie sie mit Presseanfragen umzugehen haben. Das spart Zeit, Arbeit und Ärger auf beiden Seiten.

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